Psychotherapie Praxis Bienek

Inhaberin: Anja Bienek

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Psychotherapie

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut, Psychiater und psychologischem Berater?

"Psychotherapeut" dürfen sich nur Diplom-Psychologen und Ärzte nach einer psychotherapeutischen Weiterbildung nennen. Pädagogen und Sozialpädagogen können sich zum "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" weiter qualifizieren.

"Psychiater"ist die Bezeichnung für einen Arzt, welcher eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie gemacht hat. Sein Schwerpunkt liegt u. a. auf der medikamentösen Behandlung psychisch Kranker und deren Grundversorgung.

Therapeuten oder Berater nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) qualifizieren sich durch eine Theorie-Prüfung beim Gesundheitsamt. Da diese Berufsgruppe keinen akademischen Heilberuf darstellt, dürfen sie nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.


Wann brauche ich eine Psychotherapie oder psychologische Beratung?

Bei psychischen Problemen ist es ratsam, einen psychotherapeutisch ausgebildeten Psychologen oder Arzt mit Approbation und Arztregistereintrag aufzusuchen. Die Indikation für eine Psychotherapie wird durch den psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten gestellt.


Ist es sinnvoll, Medikamente einzunehmen?

Psychotherapie und Medikation zusammen wirkt häufig besser als eines davon alleine, aber nicht alle psychischen Störungen erfordern eine Medikation. Manchmal können Medikamente sogar hinderlich für den Erfolg einer Psychotherapie sein. Dies ist vor allem bei Angststörungen der Fall.


Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Private Krankenkassen und Beihilfe: Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich, es gibt aber verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungsumfänge beinhalten.Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten.

Selbstzahler: Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.

Gesetzliche Krankenkassen: Psychotherapie ist eine Pflichtleistung, allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur, wenn die Therapie von einem durch die kassenärztliche Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Eine Kostenübernahme in einer privatärztlichen Praxis ist nur selten möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahl des
Kostenerstattungsverfahrens dar. Wenn Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass Sie bei anderen Psychotherapeuten unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, könnten Sie unter Umständen auch eine Behandlung bei einem privatärztlich tätigen Psychotherapeuten erstattet bekommen. Dies ist allerdings häufig nicht einfach durchzusetzen.

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Psychotherapie-Portal "therapie.de": https://www.therapie.de/psyche/info/

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